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MDR THÜRINGEN JOURNAL: Heizkostenverordnung als Verwaltungsbürde | ARD Mediathek
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt bundesweit die novellierte Heizkostenverordnung. Neben Verpflichtungen zur Um- bzw. Nachrüstung auf fernablesbare Messgeräte sieht sie auch neue Mitteilungs- und Informationspflichten vor.
Die Vermieter müssen seit Jahresbeginn 2022 jeden Mieter über die monatlichen Energieverbräuche informieren und Ihnen Vergleichswerte zur Verfügung stellen. Das gilt für Haushalte, die mit funkbasierten und damit fernablesbaren Erfassungsgeräten ausgerüstet sind.
Zu diesem Thema besuchte der MDR die Wohnungsgesellschaft Apolda mbH und deren Tochterunternehmen, die iD Immobiliendienstleistung GmbH. Die iD übernimmt zahlreiche Serviceaufgaben, vor allem in den Bereichen der Messtechnik und des Abrechnungsservices. Dabei wurde vor Ort die Auslesung der fernauslesbaren Messtechnik an einem eignem Objekt demonstriert.