Verwaltung von Gemeinschaftseigentum

Instandhalten, versichern, Rücklagen bilden und vieles mehr - im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind die Pflichten und gesetzlichen Vorgaben für jede Wohnungseigentumsgemeinschaft definiert. In der Regel übernimmt ein Dienstleister die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, der über das entsprechende Know-how verfügt.
Sie möchten die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums an einen kompetenten Partner übertragen?


Sie möchten Ihre Immobilie nicht selbst verwalten?

Dann lassen Sie uns Ihr zuverlässiger Partner sein. Wir, die Wohnungsgesellschaft Apolda mbH, begleiten seit vielen Jahren Wohnungseigentümergemeinschaften und übernehmen alle kaufmännischen und technischen Aufgaben. Darüber hinaus sind wir mit der Verwaltung von Sondereigentum vertraut und erledigen auf Wunsch für Sie alle Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung Ihres Sondereigentums notwendig sind.


Wir übernehmen für Sie wichtige Aufgaben

Regelleistungen zur kaufmännischen Verwaltung

  • Einberufung, Formulierung und Protokollierung einer ordentlichen Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr

  • Führung der Beschlusssammlung gemäß der gesetzlichen Vorgaben (WEG § 24 Abs. 7)

  • Durchführung und Überwachung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung

  • Aufstellung einer Hausordnung und deren Überwachung

  • Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung

  • Erstellung des Gesamtwirtschaftsplans inkl. der Einzelwirtschaftspläne

  • Erstellung der Gesamtjahresabrechnung inkl. der Einzeljahresabrechnungen

  • Kontenführung für die Gemeinschaft

  • Abschluss von Verträgen zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums

  • Kaufmännische Beratung bei der Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie sonstigen Vertragsabschlüssen inkl. Preisverhandlungen

  • Kaufmännische Prüfung von Lieferanten-, Dienstleistungs- und Werkunternehmerrechnungen, Hauswart- und Waschmünzkassen

Regelleistungen zur technischen Verwaltung

  • Durchführung regelmäßiger Objektbegehungen

  • Überwachung der Hausmeister und der Reinigungskräfte

  • Überwachung der Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsnotwendigkeit an gefahrgeneigten Anlagen, Bau- und Einrichtungsteilen des Gemeinschaftseigentums

  • Überwachung der technischen Anlagen durch Abschluss und Überwachung von Voll- und Teilwartungsverträgen

  • Einholung von Angeboten verschiedenster Gewerke

  • Kaufmännische Überwachung der Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten