Seit vielen Jahren ein kompetenter Partner
Verwaltung von Gemeinschaftseigentum
Instandhalten, versichern, Rücklagen bilden und vieles mehr - im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind die Pflichten und gesetzlichen Vorgaben für jede Wohnungseigentumsgemeinschaft definiert. In der Regel übernimmt ein Dienstleister die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, der über das entsprechende Know-how verfügt.
Sie möchten die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums an einen kompetenten Partner übertragen?
Sie möchten Ihre Immobilie nicht selbst verwalten?
Dann lassen Sie uns Ihr zuverlässiger Partner sein. Wir, die Wohnungsgesellschaft Apolda mbH, begleiten seit vielen Jahren Wohnungseigentümergemeinschaften und übernehmen alle kaufmännischen und technischen Aufgaben. Darüber hinaus sind wir mit der Verwaltung von Sondereigentum vertraut und erledigen auf Wunsch für Sie alle Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung Ihres Sondereigentums notwendig sind.
Wir übernehmen für Sie wichtige Aufgaben
Regelleistungen zur kaufmännischen Verwaltung
Einberufung, Formulierung und Protokollierung einer ordentlichen Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr
Führung der Beschlusssammlung gemäß der gesetzlichen Vorgaben (WEG § 24 Abs. 7)
Durchführung und Überwachung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
Aufstellung einer Hausordnung und deren Überwachung
Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung
Erstellung des Gesamtwirtschaftsplans inkl. der Einzelwirtschaftspläne
Erstellung der Gesamtjahresabrechnung inkl. der Einzeljahresabrechnungen
Kontenführung für die Gemeinschaft
Abschluss von Verträgen zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
Kaufmännische Beratung bei der Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie sonstigen Vertragsabschlüssen inkl. Preisverhandlungen
Kaufmännische Prüfung von Lieferanten-, Dienstleistungs- und Werkunternehmerrechnungen, Hauswart- und Waschmünzkassen
Regelleistungen zur technischen Verwaltung
Durchführung regelmäßiger Objektbegehungen
Überwachung der Hausmeister und der Reinigungskräfte
Überwachung der Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsnotwendigkeit an gefahrgeneigten Anlagen, Bau- und Einrichtungsteilen des Gemeinschaftseigentums
Überwachung der technischen Anlagen durch Abschluss und Überwachung von Voll- und Teilwartungsverträgen
Einholung von Angeboten verschiedenster Gewerke
Kaufmännische Überwachung der Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
Ihre Ansprechpartnerin
Kerstin Steitz
03644 5013-40
kerstin.steitz@wg-apolda.de